| |
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk
UBI
Amtliches Zeugnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst.
Mindestalter: 16 Jahre
Das UBI befähigt und berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk mittels einer Schiffsfunkstelle (Funkgerät an Bord).
Die Ausbildung ist unterteilt in die Bereiche „Rechtskunde (Fragenkatalog)“, praktische Verkehrsabwicklung und Gerätekunde (siehe „Funkpraxis“).
Unsere Bewertung :
Ein modernes Zeugnis, der heutigen Technik angepasst, für sicherheitsbewussteBinnenschiffer.
Ein Muss für alle, die häufiger auf dem Wasser unterwegs sind. Auf den wichtigen Binnengewässern besteht z.B. Funkpflicht bei Hochwasser, bei unsichtigem Wetter und bei Nacht.
Ohne Funkzeugnis haben Sie in einem solchen Fall Fahrverbot.

Praxisausbildung / Funk
Funk-Praxis
Um die amtlichen Funkzeugnisse zu erwerben, muß neben der theoretischen Prüfung auch eine praktische Prüfung an echten Geräten abgelegt werden. Zusätzlich findet an den Geräten auch die praktische Verkehrsabwicklung statt. Das bedeutet, Sie müssen am Gerät verschiedene Funksprüche vorbereiten und diese dann per Sprechfunk und digitalem Selektivruf ("Datenversand") absetzen.
Die Prüfung muß an realen Geräten stattfinden. Computersimulationen für die UKW- oder GW/KW-Anlagen sind nicht zugelassen. Deswegen kann eine sinnvolle Ausbildung auch nur an echten Geräten stattfinden. Bei unserer Ausbildung erleben Sie die Kommunikation zwischen zwei Funkstellen, inkl. Bedienen und Zuhören.
.
Theoretischer Unterricht: 2 halbe Tage von 10:00 bis 15:00 Uhr
Funkpraxis: Nach individueller Terminabsprache
| Preise, Stand 11 / 2008 |
SRC |
UBI |
| Kursgebühren* |
340,00 € |
145,00 € |
| Prüfungsgebühren |
105,00 € |
105,00 € |
| Gesamt |
445,00 € |
250,00 € |
* in den Kursgebühren ist das Lehrmaterial mit enthalten.

|
|