Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bootsschule Zimara

1. Verbindlichkeit der An- und Abmeldung und Gutschriften
Schriftliche, telefonische oder Emailanmeldungen sind auch ohne schriftlich Bestätigung verbindlich. Die Verlegung auf einen anderen Kurs oder Ort ist möglich. Die Bootsschule Zimara hat bei Verlegung Anspruch auf die vollen Kurs- und Praxisgebühren, ausschließlich der Kosten für die reinen Prüfungsgebühren. Der Kunde erhält Gutschrift für einen späteren Kurs, nach Angebot der Bootsschule Zimara. Berechnet wird zur jeweils gültigen Preisliste. Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn die Prüfungskommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, seitens des Kunden bedürfen der Schriftform.

1.1 Verbindlichkeit der Anmeldung bei individueller Terminvereinbarung zu einem Kurs
Schriftliche, telefonische oder Emailanmeldungen zu einem Kurs nach persönlicher Termin-vereinbarung sind auch ohne schriftlich Bestätigung verbindlich.

2. Haftung der Bootsschule Zimara
Verlegung der Kurse, der Prüfung und der Praxisausbildung ist der Bootsschule haftungsfrei vorbehalten. Bei der Theorie und Praxisausbildung folgt der Teilnehmer freiwillig den Anweisungen der Ausbilder. Die Schule haftet mit der für die Schule abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Teilnahme am theoretischen, praktischen Unterricht und der Prüfung geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Die Bootsschule Zimara schließt jegliche Haftung unentgeltlicher und freiwilliger Serviceleistungen grundsätzlich aus . Diese kostenlosen freiwilligen Serviceleistungen beinhalten zum Beispiel, das bereitstellen eines Prüfungsbootes und die Anwesenheit der Schule und deren Mitarbeiter. Die Bootsschule Zimara haftet nicht für das Versenden von Unterlagen an den Prüfungsausschuß.

3. Püfungen
Die Bootsschule Zimara bereitet im Rahmen ihrer Ausbildung auf eine Prüfung vor einer unabhängigen amtlichen Kommission vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die angegebenen Prüfungstermine mit den Kommissionen abgestimmt und von diesen bestätigt sind. Für die Einhaltung der Prüfungstermine, der Orte und der Durchführung der Prüfung, sind die Kommissionen bzw. Ihre Ausschüsse verantwortlich. Deshalb können wir hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen oder höherer Gewalt.

3.1 Püfungen
Bei Anmeldung zu einem Kombiangebot bestätigt der Schüler die Prüfung für beide Führerscheine an einem Tag abzulegen. Sollte dies für den Schüler nicht möglich sein, kann er auch gegen einen Aufpreis getrennte Prüfungen machen. Die Bootsschule Zimara hat keinen Einfluss auf die Höhe der Prüfungsgebühren und haftet auch nicht für etwaige Erhöhungen. Diese werden vom DMYV festgelegt und vom Verkehrsministerium genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Etwaige Erhöhungen durch den DMYV sind vom Schüler zu tragen.

4. Zahlung
Zahlungen für einen Kurs sind mit der Anmeldung fällig. Können jedoch auch erst am ersten angemeldeten Kurstag bezahlt werden. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Vorauszahlung ist auch möglich.

4.1 Zahlung bei individueller Terminvereinbarung zu einem Kurs
Kurse die mit uns extra ausgemacht werden, die nicht in unserer Terminliste stehen, sind nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung an uns fällig.

5. Lehrmaterial
Lehrbücher und Lehrmaterial ist im Seminarpreis kostenfrei enthalten.

5.1 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht wird nach § 312g BGB ausgeschlossen.

6. Schlußklausel und Gerichtsstand
Hiermit erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein, oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Der Ausbildungsvertrag ist für die Zeit von 3 Monaten abgeschlossen. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen
Als Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main vereinbart.